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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68   

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BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68 (https://dejure.org/1968,642)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1968 - VI B 5.68 (https://dejure.org/1968,642)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1968 - VI B 5.68 (https://dejure.org/1968,642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienststelle einer Geheimen Staatspolizei

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Wie das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf BVerwGE 18, 168 [174] zutreffend ausgeführt hat, erleidet dieser Grundsatz eine Ausnahme, wenn der Begünstigte den Bescheid mit unlauteren Mitteln, insbesondere arglistig erwirkt, die Aufklärung des Sachverhalts schuldhaft erschwert und es der Behörde unmöglich gemacht hat, die Fehlerhaftigkeit des Bescheids zu beweisen.

    Es kann infolgedessen auch dahingestellt bleiben, ob die sich auf BVerwGE 18, 168 beziehenden Rechtsfragen der Beschwerde schon deshalb nicht in einem Revisionsverfahren zu erörtern wären, weil die materielle Beweislast bei Anwendung einer eine Rechtsgewährung ausschließenden Vorschrift wie des § 3 Nr. 4 G 131 aus den vom Berufungsgericht auf Seite 17 unter Ziff. 4 a) der Entscheidungsgründe näher dargelegten Gründen stets die Behörde zu tragen habe.

  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Ob das Berufungsgericht insoweit den Sachverhalt richtig beurteilt und ausreichende tatsächliche Feststellungen darüber getroffen hat, ob der Kläger den Bescheid vom 30. Mai 1952 mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, ist nur nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (vgl. hierzu auch BVerwGE 24, 294 [299]) und daher nicht von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung.
  • BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgeht, sondern nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Rechtseinheit oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. Februar 1968 - BVerwG VI B 22.67 - und vom 2. April 1968 - BVerwG VI B 20.67 -).
  • BVerwG, 19.01.1968 - II B 18.67

    Darlegung der Beschwerdegründe in der Beschwerdeschrift - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Das Vorbringen der Beschwerde, vom Berufungsgericht seien bei der Würdigung der Frage der Zugehörigkeit des Klägers zur Geheimen Staatspolizei die Denkgesetze verletzt worden, weil es den beruflichen Werdegang des Klägers, insbesondere die Tatsache seiner Zugehörigkeit zur Geheimen Staatspolizei seit 1938, unberücksichtigt gelassen habe, kann schon deswegen nicht zur Zulassung der Revision führen, weil die Rüge der Verletzung von Denkgesetzen weder der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verleiht noch einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 - und vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 -).
  • BVerwG, 18.08.1967 - II B 42.67

    Angriffe gegen die tatsächlichen und rechtlichen Darlegungen des Berufungsurteils

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO würde nur dann vorliegen, wenn für das Berufungsgericht eine von dem angeführten Urteil abweichende Rechtsauffassung maßgebend gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - und vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO würde nur dann vorliegen, wenn für das Berufungsgericht eine von dem angeführten Urteil abweichende Rechtsauffassung maßgebend gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - und vom 18. August 1967 - BVerwG II B 42.67 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Im Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - (Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45) ist dargelegt, daß der Begriff "unlautere Mittel" sich nicht auf den Tatbestand der arglistigen Täuschung, wie er sich u.a. in § 123 BGB, § 12 BBG findet, beschränkt, sondern wesentlich umfassender ist und nicht verlangt, daß alle Umstände vorliegen, die für den Tatbestand der arglistigen Täuschung erforderlich sind.
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 43.61

    Behandlung eines von Amts wegen an eine Dienststelle der früheren Geheimen

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Ein solches auf die Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis konnte allerdings nur durch einen Vorgang beendet werden, der die Dauerbeschäftigung des Bediensteten bei der Geheimen Staatspolizei vor dem 8. Mai 1945 endgültig abschloß (vgl. außer dem bereits angeführten Urteil vom 16. Dezember 1958 die Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 128.58 - und vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 43.61 -).
  • BVerwG, 16.12.1958 - II C 236.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1958 - BVerwG II C 236.57 - (Buchholz BVerwG 234, § 3 G 131 Nr. 16) ab.
  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 128.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.04.1968 - VI B 5.68
    Ein solches auf die Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis konnte allerdings nur durch einen Vorgang beendet werden, der die Dauerbeschäftigung des Bediensteten bei der Geheimen Staatspolizei vor dem 8. Mai 1945 endgültig abschloß (vgl. außer dem bereits angeführten Urteil vom 16. Dezember 1958 die Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 128.58 - und vom 14. Mai 1964 - BVerwG II C 43.61 -).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Mit den Vorwürfen der Verletzung von Würdigungsgrundsätzen und Verstößen gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze können daher regelmäßig Verfahrensmängel nicht begründet werden (Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 -, vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68 - und vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI B 30.69 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 05.12.1972 - VI B 37.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb der

    Mit den Vorwürfen der Verletzung von Würdigungsgründsätzen, zu denen auch die Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens gehört, und von Verstößen gegen die Denkgesetze und Erfahrungssätze können daher regelmäßig Verfahrensmängel nicht begründet werden (Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 -, vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68 -, vom 3. Dezember 1969 - BVerwG VI B 30.69 -, vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - und vom 15. November 1971 - BVerwG VI B 12.71 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 19.02.1969 - VI B 12.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beförderung eines

    Auch die von der Beschwerde weiterhin behauptete Verletzung der Denkgesetze oder allgemeiner Erfahrungssätze kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen, weil auch derartige Verstöße nicht den Verfahrensmängeln im Sinne dieser Vorschrift zuzurechnen wären (Beschlüsse vom 23. Februar 1968 - BVerwG II B 57.67 - und vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71

    Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe"

    Soweit die Beschwerde vorbringt, der Verwaltungsgerichtshof habe die Aussage der Zeugin Dorn nicht richtig gewürdigt, handelt es sich in Wirklichkeit nicht um die Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinne der angeführten Vorschrift, sondern um einen unzulässigen Angriff gegen die tatsächlichen Feststellungen und die ihnen zugrundeliegende Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - und vom 30. Juni 1970 - BVerwG VI B 5.70 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.1969 - VI B 40.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ansprüche aus

    Es liegt daher keine Abweichung des Berufungsurteils von dem erwähnten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Sinne des § 127 Nr. 1 BRRG (F. 1965) vor; dabei kann offenbleiben, ob das Beschwerdevorbringen insoweit überhaupt als ordnungsgemäße Divergenzrüge zu beurteilen wäre (vgl. hierzu die Beschlüsse vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - und vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VI B 7.68 - zu der entsprechenden Vorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 24.06.1968 - VI B 15.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Dieser Zulassungsgrund ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Rechtsstreit grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Rechtseinheit oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - mit weite Nachweisen).
  • BVerwG, 20.06.1968 - VI B 47.67

    Voraussetzungen für die Geltendmachung und Bezeichnung von Verfahrensmängeln -

    Selbst wenn damit die Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen geltend gemacht werden sollte, ist dies unbehelflich, weil eine solche Verletzung keinen Verfahrensmangel darstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.10.1968 - VI B 2.68

    Rüge der Verletzung von Denkgesetzen - Würdigung der Gesamtlage auf dem Markt

    Die Rüge der Verletzung von Denkgesetzen betrifft aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - und weiteren Nachweisen) keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.
  • BVerwG, 29.08.1968 - VI B 35.68

    Rechtsmittel

    Dieser Zulassungsgrund ist vielmehr nur dann gegeben, wenn der Rechtsstreit grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren der Erhaltung der Rechtseinheit oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 und neuerdings Beschluß vom 4. April 1968 - BVerwG VI B 5.68 - mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1968 - VI B 5.68   

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